kalkFero SWISS • Adresskontrolle für neue QR-Code Bestimmung

Gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben müssen die Adressangaben im QR-Code strukturiert erfasst sein. Es müssen getrennte Felder für Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land vorhanden sein. Die Straßennummern im Kalkerfo-Adressbuch müssen kompakt und ohne Leerzeichen geschrieben sein. Falsche Schreibweisen sind beispielsweise 7 a oder 14 / 16 oder 23 – 28 (Rot), richtige Schreibweisen 5a oder 3/5 oder 17-21 (Grün). Wir haben die richtige und die falsche Schreibweise mit roter bzw. grüner Farbe markiert. Leerzeichen in den Straßennummern müssen, wie Sie unten sehen, dringend entfernt werden.

Andernfalls kommt es bei der Erfassung der Zahlung zu einem Konflikt und die Rechnung kann nicht korrekt erfasst werden. Die bezahlte Rechnung des Kunden kommt somit nicht bei Ihrer Bank an. Der neue QR-Code kann ab sofort bzw. spätestens ab dem 22. November 2025 angewendet werden.
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