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Bericht im Affolter Anzeiger beendet 17112021

 

Bezirk Affoltern
 
30.10.2018

 
Wenn der Buch-Traum zum Albtraum wird

 
«Es gibt sonst in ganz Europa kein Buch für Metallbau-Kalkulationen.» Nach dem zermürbenden Streit mit einem Pseudoverleger bringt Daniel Stauber sein Lebenswerk nun erweitert als E-Book heraus. (Bild Thomas Stöckli)

 
Bezahlverlage versprechen oft das Blaue vom Himmel – wie zwei Fälle von Ämtler Autoren belegen
 
Von Thomas Stöckli

 
«Es wäre uns eine Ehre, Ihr Buch (…) herausbringen zu dürfen. Wir geben Ihnen und Ihrem Buch den würdigen Rahmen, den Sie verdient haben. Und wir sorgen dafür, dass man sich an Sie als Schriftsteller auch in vielen Jahrzehnten noch erinnern wird.» Was wie der Traum eines jeden Hobby-Autors klingt, ist die reale Antwort eines Zuger Bezahlverlags auf das eingesandte Roman-Manuskript eines Säuliämtlers. Dem Brief beigelegt: ein «Finanzierungsangebot», nach welchem dem Autor eine Produktionsvergütung von über 22000 Franken für die Erstauflage von 2500 Exemplaren in Rechnung gestellt wird, ein «Marketingplan», der unter anderem eine Präsentation an der Frankfurter Buchmesse eine «persönliche Pressesprecherin» und «Kontakt zu Talkshow-Redaktionen» garantiert, sowie ein «Veröffentlichungs- und Verbreitungsvertrag» in dem der Autor dem Verlag das «ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht» abtritt. «Wenn unsere Autorenbetreuung Ihr Projekt übernimmt, können Sie sich zurücklehnen», verspricht das Anschreiben und macht im Post Scriptum Druck: «Die Planung für unsere Novitäten ist in Kürze abgeschlossen, wir bitten daher um eine baldige Rückmeldung.»

 
Ums Lebenswerk betrogen
 
Ein ähnlich verlockendes Schreiben hat vor gut drei Jahren auch Daniel Stauber erhalten – von einem anderslautenden Bezahlverlag, hinter dem aber dieselbe Person steht. Der Metallbaumeister und Prüfungsexperte aus Bonstetten hatte acht Ordner Material aus zehn Jahren Lehrtätigkeit zu einem 368-seitigen Praxis-Handbuch für Werkstattleiter und Metallbaumeister komprimiert. «Es gibt sonst in ganz Europa kein Buch für Metallbau-Kalkulationen», sagt Stauber. Ein Jahr hat er daran geschrieben, an seinem «Lebenswerk», wie er selber sagt. Jede Lektion hat er mit einem Einsteigerfilm visualisiert – «sonst wären es 700, 800 Seiten geworden» –, diese Filme waren mittels QR-Code online abrufbar, ebenso wie ergänzende Pläne.
 
Daniel Stauber brauchte für den Vertrieb seines gut laufenden Buchs dringend Unterstützung. Als Handwerker war er sich Akontozahlungen gewohnt und hat den Vertrag deshalb unterschrieben. Das bereut er noch heute: In der ersten Version wurde das Buch ohne den notwendigen Internet-Schlüssel gedruckt, in der zweiten Version waren die Länderausgaben für Schweiz, Deutschland und Österreich, mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen, vertauscht. Zudem war die Verarbeitungsqualität unbefriedigend: Es lösten sich ganze Seiten. Weiter war das Buch vorübergehend in PDF-Form auf dem Internet frei zugänglich. Das wollte sich der Bonstetter nicht gefallen lassen. Anfang 2016 holte er sich einen Rechtsbeistand, stellte ein Ultimatum und kündete schliesslich den Vertrag – offenbar ohne Wirkung: acht Monate später führte der Verleger das Buch auf seiner Broschüre für die Frankfurter Buchmesse immer noch auf. «Bis heute verkauft er das Buch und ich habe noch keinen Rappen gesehen», ärgert sich Stauber und fühlt sich bestohlen.

 
Finger weg, sobald man als Autor zahlen soll
 
«Leider kommt es immer noch vor, dass Leute auf solche Verlage reinfallen», bestätigt Dani Landolf, Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (Sbvv). «Im Sbvv werden solche Verlage nicht aufgenommen, wir sind auch Unterzeichner des Aktionsbündnisses «Faire Verlage»», so Landolf. Dieses vermittelt eine einfache Faustregel: «Sobald Sie als Autor für eine Leistung an einen Verlag etwas zahlen sollen, raten wir Ihnen dringend von diesem Vertrag ab.» Unseriöse Verlage erkenne man nämlich unter anderem daran, dass sie den Autoren viel Geld abknöpfen oder sie verpflichten, eine grosse Anzahl der eigenen Bücher abzukaufen (steht meist im Kleingedruckten), dass sie aktiv und breit irgendwelche Autoren suchen, das Blaue vom Himmel versprechen und über keine Auslieferungen oder Vertreter verfügen.
 
Nicole Pfister Fetz, Geschäftsführerin des Verbands Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) verweist auf die «Charta der gerechten Vertragsbedingungen». Darin heisst es unter anderem: «Der Verlag ist verpflichtet, ein Buch (gedruckt wie digital) auf eigene Kosten herzustellen und zu verbreiten. Dazu gehört auch ein professionelles Lektorat.» Weiter seien dem Verlag nur einzelne, genau bezeichnete Nutzungsrechte einzuräumen, und dies zeitlich befristet.

 
Nun halt als erweitertes E-Book
 
Der Rechtsstreit mit dem Verleger, der Ärger über die ungerechte Behandlung und der Verlust seiner Altersvorsorge – denn als solche war das Buch gedacht – sowie die Scham darüber, dass er über den Tisch gezogen wurde, haben dem früher extrovertierten Bonstetter stark zugesetzt. «Ich kann nicht mehr rausgehen und lachen», sagt er. Aus dem Umfeld habe er sich deshalb zurückgezogen, was ihm leid tue.
 
Mitleid will Daniel Stauber aber nicht. Stattdessen kämpft er weiter. Inzwischen hat er sein Buch komplett überarbeitet und um zwei Lektionen ergänzt. Als E-Book soll es demnächst auf den Markt kommen – und hoffentlich an die Erfolge anknüpfen vor dem Reinfall mit dem Bezahlverlag.

 
Infos:
www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com
neinzudruckkostenzuschussverlagen.blogspot.com
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